Regulierung & Sicherheit

Eignungsprüfung

Auch bezeichnet alsEignungstest

Eine Geeignetheitsprüfung ist die Bewertung eines Wertpapierunternehmens, ob eine persönliche Empfehlung oder eine Portfolioverwaltungsentscheidung zum Wissen und zur Erfahrung eines Kunden, zu seiner finanziellen Situation, seiner Verlusttragfähigkeit, seinen Anlagezielen und seiner Risikotoleranz passt.

Was Eignungsprüfung bedeutet

Geeignetheit gilt, wenn das Unternehmen persönliche Anlageberatung erteilt oder ein Portfolio auf diskretionärer Basis verwaltet, etwa in MiFID-II-ähnlichen Regimen. Sie ist weiter gefasst als ein Angemessenheitstest, weil das Unternehmen feststellen muss, ob die vorgeschlagene Dienstleistung oder das Instrument für den jeweiligen Kunden geeignet ist, nicht nur, ob der Kunde es offenbar verstehen kann.

Die Prüfung hilft, Beratung von Ausführungsgeschäften ohne Beratungsleistung zu unterscheiden. Gibt ein Broker eine persönliche Empfehlung ab, sollte er vor der Empfehlung ausreichende und verlässliche Informationen einholen. Ein positives Eignungsergebnis ist dennoch keine Garantie für die Wertentwicklung: Märkte können sich gegen den Kunden bewegen, und das Unternehmen stützt sich teilweise auf korrekte Angaben des Kunden.

Ein Berater erwägt, einem Kunden ein kryptobezogenes Instrument mit hoher Volatilität zu empfehlen. Er erhebt Informationen über Anlageerfahrung, Einkommen und Vermögen, laufende Verpflichtungen, Verlusttragfähigkeit, Anlagehorizont, Ziele und Risikotoleranz des Kunden. Würde ein großer Verlust mit diesen Angaben in Konflikt stehen, sollte der Berater das Instrument nicht als geeignet empfehlen.

Häufige Fragen

Wann ist eine Eignungsprüfung erforderlich?+

In Regeln nach dem Vorbild von MiFID II ist er erforderlich, wenn ein Unternehmen Anlageberatung oder Portfolioverwaltung erbringt. Der genaue Umfang variiert je nach Rechtsraum, Produkt, Dienstleistung und der regulierten Einheit, die sie erbringt.

Ist Angemessenheit dasselbe wie erwartete Rentabilität?+

Nein. Geeignetheit bezieht sich darauf, ob eine Empfehlung zum Kundenprofil und zur Risikotragfähigkeit passt. Sie sagt nichts über Renditen voraus, garantiert keinen Kapitalerhalt und stellt auch keinen Erfolg der Anlage sicher.

Zum Originalmaterial gehen.

01ESMA — MiFID II Artikel 25, Geeignetheit und Angemessenheit02ESMA — Fragen und Antworten zu Geeignetheit und Angemessenheit03ESMA — Fragen und Antworten zum Eignungsbericht