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FCA schlägt verständliche Offenlegungen zu Anlagekosten vor

Ein vorgeschlagener britischer Offenlegungsrahmen würde Unternehmen mehr Flexibilität dabei geben, wie sie Produktkosten erklären, und gleichzeitig Informationen verlangen, die Privatanleger tatsächlich vergleichen und verstehen können.

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Das FazitEine klarere Offenlegung ist nur dann hilfreich, wenn Anleger Prozentsätze und Gebühren mit einer tatsächlichen Haltedauer und einem konkreten Anlagebetrag verknüpfen können.

Der Vorschlag

Die FCA konsultiert derzeit über eine einheitlichere Art und Weise für Plattformen, Berater und Vermögensverwalter, Anlagekosten zu erläutern. Die Aufsichtsbehörde erklärt, dass Offenlegungen zu Consumer Composite Investments Teile des bestehenden PRIIPs- und UCITS-Dokumentenrahmens ersetzen und Informationen klarer darstellen sollen.

Die Änderung soll ein anhaltendes Verständnissproblem angehen. Die FCA berichtete, dass 30 % der befragten Nutzer von Plattformen ohne Beratung nicht wussten, wie viel sie für Anlagen zahlten. Die neuen Anforderungen sollen ab Juni 2027 gelten.

Was eine nützliche Kostenangabe beantworten sollte

  • Die gesamten Barkosten für einen realistischen Anlagebetrag.
  • Welche Gebühren einmalig, wiederkehrend oder an Transaktionen gekoppelt sind.
  • Wie sich Kosten je nach Haltedauer und Kontotyp verändern.
  • Ob Zinsen auf Guthaben, Währungsumrechnung oder Produktgebühren außerhalb der ausgewiesenen Hauptgebühr liegen.

Redaktioneller Hinweis. Dieser Bericht erläutert einen öffentlichen Vorgang und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Handelsempfehlung dar. Fakten können sich nach der Veröffentlichung ändern; die Quellverweise bleiben die maßgebliche Grundlage.